Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2005 - L 3 RJ 60/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,19118
LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2005 - L 3 RJ 60/04 (https://dejure.org/2005,19118)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.09.2005 - L 3 RJ 60/04 (https://dejure.org/2005,19118)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. September 2005 - L 3 RJ 60/04 (https://dejure.org/2005,19118)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,19118) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Regelaltersrente wegen Vollendung des 65. Lebensjahres; Voraussetzungen des sozialrechtlichen Herstellungsanspruches; Hinweispflicht auf die Möglichkeit der Rentengewährung bei Erreichen des 65. Lebensjahres; Materiell-rechtliche Einschränkung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 02.08.2000 - B 4 RA 54/99 R

    Rentenbeginn bei verspäteter Antragstellung, Stammrecht

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2005 - L 3 RJ 60/04
    Unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 02. August 2000, Az.: B 4 RA 54/99 R, machte der Kläger eine Verletzung des § 115 Abs. 6 Sozialgesetzbuch VI (SGB VI) geltend.

    Der Auffassung des Bundessozialgerichts vom 02. August 2000, Az.: B 4 RA 54/99 R, wonach bei der Erfüllung von Herstellungsansprüchen § 44 Abs. 4 SGB X nicht anwendbar sei, werde nicht gefolgt.

    Nach der Rechtsprechung des 4. Senats des BSG (vgl. Urteile vom 02. August 2000, Az.: B 4 RA 54/99 R, veröffentlicht in SozR 3-2600 § 99 Nr. 5, und 06. März 2003, Az.: B 4 RA 38/02 R, veröffentlicht in SozR 4-2600 § 115 Nr. 1), der der Senat nach eigener Prüfung folgt, unterfallen so genannte Erstfeststellungsverfahren, wie sie im vorliegenden Fall streitig sind, nicht dem sachlichen Anwendungsbereich des § 44 Abs. 4 SGB X. Die Norm, die einen materiell-rechtlichen, anspruchsvernichtenden Einwand, der sich wie eine rückwirkende Leistungsausschlussfrist verhält, enthält, begründet keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz und ist auch nicht analogiefähig.

    Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass in dem bei dem 13. Senat des BSG anhängig gewesenen Rechtsstreit B 13 RJ 28/04 R, in dem die Vorinstanzen die Anwendbarkeit des § 44 Abs. 4 SGB X auf Fälle eines Herstellungsanspruchs verneint hatten, der beklagte Rentenversicherungsträger die von ihm eingelegte Berufung zurückgenommen hat, nachdem der zuständige 13. Senat auf die Grundsätze des BSG-Urteils vom 2. August 2000, Az.: B 4 RA 54/99, auf die der erkennende Senat maßgeblich abgestellt hat, hingewiesen hatte (so Pressemitteilung des BSG Nr. 21/05 vom 3. Mai 2005 zu B 13 RJ 28/04 R).

  • BSG, 14.02.2001 - B 9 V 9/00 R

    Serienschreiben des Leistungsträgers an einen von einer Rechtsänderung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2005 - L 3 RJ 60/04
    Vielmehr gehe es, wie das BSG am 14. Februar 2001, Az.: B 9 V 9/00 R, entschieden habe, darum, durch rechtswidriges Verwaltungshandeln bzw. Nichthandeln zu Unrecht erbrachte Sozialleistungen zu gewähren.

    Demgegenüber hat der 9. Senat des BSG in seinem Urteil vom 14. Februar 2001, Az.: B 9 V 9/00 R, veröffentlicht in SozR 3-1200 § 14 Nr. 31, die Auffassung vertreten, die analoge Anwendung des § 44 Abs. 4 SGB X sei zulässig, denn die Verletzung einer Nebenpflicht könne nicht weiterreichende Folgen haben als die Verletzung der Hauptpflicht.

    Eine Abweichung von der Entscheidung des 9. Senats vom 14. Februar 2001, Az.: B 9 V 9/00 R, liegt nicht vor.

  • BSG, 30.07.1997 - 5 RJ 64/95

    Altersruhegeld - Altersrente - Lebensjahr - Einrede - Verjährung - Rentenantrag -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2005 - L 3 RJ 60/04
    Der 4. Senat stützt sich damit auf eine Entscheidung des 13. Senats des BSG vom 22. Oktober 1996, Az: 13 RJ 17/96, veröffentlicht in BGSE 79, 177, und des 5. Senats des BSG vom 30. Juli 1997, Az.: B 5 RJ 64/95, veröffentlicht in SGb 1997, Seite 516 ff. Danach gilt nach wie vor § 45 SGB I, wo § 44 Abs. 4 und § 48 Abs. 4 SGB X tatbestandsmäßig nicht hinreichen.

    Dies bedeutet, dass er Ermessenserwägungen nach den Grundsätzen des § 39 SGB I anstellen und seine Entscheidung gemäß § 35 Abs. 1 S. 3 SGB X entsprechend begründen muss (so BSG vom 30. Juli 1997, Az.: 5 RJ 64/95).

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 23/95

    Hinweispflicht über frühest möglichen Rentenbeginn beim Antrag auf

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2005 - L 3 RJ 60/04
    Das Sozialgericht hat bereits darauf hingewiesen, dass nach einer Entscheidung des BSG vom 22. Oktober 1996 (NZS 1997 S. 327 ff = SozR 3-2600 § 115 Nr. 1) ein Zeitraum von über 6 Jahren zwischen der Erteilung des Hinweises und dem Eintritt des Leistungsfalles zu lang ist, um davon ausgehen zu können, das durch den Hinweis vermittelte Wissen sei noch aktuell.
  • BSG, 06.03.2003 - B 4 RA 38/02 R

    Altersrente für Frauen - verspätete Antragstellung - Rentenbeginn -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2005 - L 3 RJ 60/04
    Nach der Rechtsprechung des 4. Senats des BSG (vgl. Urteile vom 02. August 2000, Az.: B 4 RA 54/99 R, veröffentlicht in SozR 3-2600 § 99 Nr. 5, und 06. März 2003, Az.: B 4 RA 38/02 R, veröffentlicht in SozR 4-2600 § 115 Nr. 1), der der Senat nach eigener Prüfung folgt, unterfallen so genannte Erstfeststellungsverfahren, wie sie im vorliegenden Fall streitig sind, nicht dem sachlichen Anwendungsbereich des § 44 Abs. 4 SGB X. Die Norm, die einen materiell-rechtlichen, anspruchsvernichtenden Einwand, der sich wie eine rückwirkende Leistungsausschlussfrist verhält, enthält, begründet keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz und ist auch nicht analogiefähig.
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 17/96

    Rückwirkende Gewährung von Leistungen Falle der Verjährung, unzureichende

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2005 - L 3 RJ 60/04
    Der 4. Senat stützt sich damit auf eine Entscheidung des 13. Senats des BSG vom 22. Oktober 1996, Az: 13 RJ 17/96, veröffentlicht in BGSE 79, 177, und des 5. Senats des BSG vom 30. Juli 1997, Az.: B 5 RJ 64/95, veröffentlicht in SGb 1997, Seite 516 ff. Danach gilt nach wie vor § 45 SGB I, wo § 44 Abs. 4 und § 48 Abs. 4 SGB X tatbestandsmäßig nicht hinreichen.
  • BSG, 26.05.1987 - 4a RJ 49/86

    Verjährung - Berufsunfähigkeitsrente - Altersruhegeld - Verjährungseinrede -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2005 - L 3 RJ 60/04
    Darüber hinaus wäre nicht ersichtlich, warum der Leistungsträger nach § 39 Abs. 1 S. 1 SGB I gesetzlich verpflichtet ist, im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, ob er die Verjährungseinrede erhebt oder nicht (so BSG vom 26. Mai 1987, Az.: B 4a RJ 49/86; vgl. auch Vogelsang in Hauck-Noftz § 44 SGB X Randnummer 37).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2007 - L 3 R 1134/05

    Zeitliche Begrenzung einer Rentennachzahlung

    Für eine analoge Anwendung wäre erforderlich, dass § 44 Abs. 4 SGB X den allgemeinen Rechtssatz enthält, dass Sozialleistungen nicht über 4 Jahre hinaus rückwirkend zu erbringen sind, was das BSG für Erstfeststellungsverfahren mit Hinweis u.a. auf die 4-jährige Verjährungsfrist des § 45 SGB I verneint hat (siehe dazu auch das Urteil des Senats vom 22. September 2005, Az.: L 3 RJ 60/04).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht